Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen oder einer einfacheren Zustandserfassung erfolgt eine gebäudeweise Hochrechnung des 15-Jahres-Investitionsbedarfs. Dieser wird in Maßnahmenplänen niedergelegt. Es erfolgt die Priorisierung technischer Leistungen nach Vermietungswirksamkeit, gebäudeweise Benchmarks für die Investitionsplanung und eine differenzierte Auswertung.
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