Der Einsatz von Einheitspreisabkommen ist ein probates Mittel, um die Kosten in der laufenden Instandhaltung besser "in den Griff zu bekommen". Die EPA setzen in erster Linie bei der Abrechnung der beauftragten Leistungen an.
Durch
- Vorgabe fester Leistungstexte für die auszuführenden Arbeiten,
- Vereinbarung fester Preise mit den Handwerkern für einen längeren Zeitraum sowie
- juristische Vereinbarungen zur Regelung des Abkommens
lassen sich Leistungen transparent darstellen und vergleichen. Hiermit wird es möglich, die Handwerker auch in der laufenden Instandhaltung in den Wettbewerb zu nehmen. Der Konkurrenzdruck führt nach den Erfahrungen unserer Kunden zu einer Reduzierung des bisherigen Preisniveaus um bis zu 10%.
Unsere Erfahrung: EPA seit 1993 - in 16 Gewerken - 83 Kunden - über 470 Gewerkekataloge!
Beispiele für Gewerke:
- Außenanlagen
- Bodenbelagsarbeiten
- Dachdecker/-klempner
- Elektro
- Fliesenarbeiten
- Glaser
- Heizung
- Maler
- Putzer/Maurer
- Rohrreinigung
- Sanitär
- Schlosser
- Tischler
- Sonderkataloge
Die Einführung der Einheitspreisabkommen wird durch die iwb im bewährten 5-Phasen-Modell unterstützt:
- Übergabe des iwb-Standardkataloges
- Inhaltliche Anpassung des iwb-Standardkataloges und der Vertragsbedingungen an die Bedürfnisse und Erfordernisse des jeweiligen Wohnungsunternehmens
- Durchführung und Auswertung des Preisfindungsverfahrens
- Vertragsverhandlungen mit ausgewählten Handwerkern
- Review zur Optimierung der Kataloge nach ca 3-5 Monaten
Um die Akzeptanz der Einheitspreisabkommen bei den Handwerkern zu erhöhen, können wir die vereinbarten Leistungskataloge im DATANORM-Format erstellen. Mit diesem Format kann der Handwerker die vereinbarten Leistungstexte und Einheitspreise ohne fehleranfälliges und zeitaufwendiges Abtippen in seine Handwerkersoftware einlesen.
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